0) Organisation der Rechtspflege. 1) Rechtspflege ist die Tatigkeit der Justizbehorden, deren Aufgabe die Anwendung des Rechts im Einzelfall ist. 2) Zur Rechtspflege gehort neben den Entscheidungen der Gerichte auch die Vollstreckung dieser Entscheidungen. 3) Auch die Tatigkeit der Staatsanwaltschaft sowie der Rechtsanwalte und Notare ist Rechtspflege. 4) Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland besteht aus funf Zweigen. 5) Die sogenannten ordentlichen Gerichte sind zustandig fur Strafsachen, Zivilsachen (z. B. bei Streitigkeiten uber privatrechtliche Vertrage wie Kauf oder Miete sowie Ehe- und Familiensachen) und das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit (dazu gehoren z. B. Grundbuch-, Nachlass- und Vormundschaftssachen). 6) Es giebt vier Ebenen: Amtsgericht (AG) - Landgericht (LG) - Oberlandesgericht (OLG) - Bundesgerichtshof (BGH). 7) In Strafsachen kann je nach Art des Falles jedes der drei zuerst genannten Gerichte, in Zivilsachen entweder das Amts- oder das Landgericht als Eingangsinstanz mit bis zu zwei weiteren Instanzen fur Berufung und Revision in Betracht kommen. 8) Die Arbeitsgerichte (mit den drei Instanzen Arbeitsgericht - Landesarbeitsgericht - Bundesarbeitsgericht) sind zustandig fur Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhaltnis, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie in Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Mitbestimmung.
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гусыня,кобыла,девушка,крольчиха
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Привет тому, кто в этом дому! ("За двумя зайцами") гусь - гусыня конь - кобыла юноша - девушка кролик - крольчиха
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гусыня, лошадь, девушка, крольчиха.
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гусыня кобыла девушка крольчиха
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